
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Wohnung
Kremstalstrasse 19, Top 9, 4050 Traun
Version vom 01.07.2022
Die nachfolgenden Regelungen gelten mit Vertragsabschluss für die in der
Buchungsbestätigung genannte Wohnung als vereinbart. Sie stehen im Internet unter
„to-stay“ zur Ansicht zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per
Post/Mail versendet.
1. Kontaktdaten (Vermieter)
to-stay.at
Otto Kitzmüller
Panoramastrasse 17
4202 Kirchschlag bei Linz
Tel: +43 (0)699 18195920
E-Mail: info@to-stay.at
Web: www.to-stay.at
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2. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Wohnung über den Vermieter, die
per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss,
der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur
Buchung durch den Vermieter per Mail oder Brief erfolgte.
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3. Zahlung des Vertragspreises
Mit der Miete werden pauschal verbindlich die Kosten in Rechnung gestellt.
30 % der Miete sind innerhalb von einer Wochen nach Eingang der
Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieter zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 10 Tage
vor Ankunft fällig und zu überweisen.
Für den Fall einer kurzfristigen Buchung ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder
ausnahmsweise nach Vereinbarung bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht
erhoben.
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4. Bezug des Mietobjektes (Ankunft)
Das Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag mit der Übernahme der Wohnung ab 15.00 Uhr
und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.
5. Schlüssel
Dem/der Mieter/in ist am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die
Schlüssel für das Mietobjekt per Code zugänglich zu machen (Schlüsselkasten).
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige
Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
6. Abreise
Am Abreisetag ist die Wohnung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis
11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen
Zustand zurückzugeben. Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, das Geschirr ist gespült zu hinterlassen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle zu.
Etwaige Mängel (Beschädigung bzw. Verlust von Inventar) sind schriftlich festzuhalten und
durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
7. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung
gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies
gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung
aufgeführten Personen von der Wohnung zu verweisen. Im Übrigen können
Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
8. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch
für die Besucher der Mieter. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Wohnungen nicht
zu rauchen.
9. Instandhaltung der Wohnung
Der/die Mieter/in verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar
pfleglich zu behandeln oder vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit
entstandene Schäden an der Wohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände
am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst die ihn
begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein
Verschulden trifft. Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw.
eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen,
andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
10. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten
Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des
Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen,
Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Wohnung nicht wie vereinbart
durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des
vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
11. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem
Vermieter zu entrichten
- Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn:
€ 25,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)
- Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn:
25 % des vereinbarten Mietpreises
- Stornierung der Buchung ab 29. Tag vor Mietbeginn:
50 % des Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail
ausreichend). Für den Fall eines Rücktritts und einer möglichen und zeitgleichen Umbuchung
haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten
in Höhe von € 25,00.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht
zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für
diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich
erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue
Buchungsbestätigung erstellen.
12. Nutzungsregeln
Die in der Wohnung ausgelegten Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die etwaige Nutzung eines Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die dann gültigen
„WLAN-Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.